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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für MAX HAIDINGER FILMS
Geltungsbereich:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Dienstleistungen zwi-
schen max haidinger films (nachfolgend „Dienstleister“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“),
soweit nicht anders schriftlich vereinbart.
1. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung des Kunden zustande.
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem individuellen Angebot und der schriftlichen Auftrags-
bestätigung.
2. Leistungen
Der Dienstleister verpflichtet sich, die im Vertrag vereinbarten Foto- und Videoarbeiten professionell
und in der vereinbarten Qualität auszuführen.
Der Dienstleister ist berechtigt, Subunternehmer zur Erfüllung des Vertrages heranzuziehen.
Ein Drehtag gilt als begonnen, sobald das Team des Dienstleisters mit den Arbeiten vor Ort startet,
unabhängig davon, ob der Kunde oder dessen Vertreter anwesend sind oder ob technische oder orga-
nisatorische Gründe eine Verzögerung verursachen.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind binnen 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
4. Nutzungsrechte
Der Kunde erhält die einfachen, nicht übertragbaren Nutzungsrechte an den gelieferten Fotos und
Videos, sofern im Angebot deklariert.
Eine Weitergabe der Fotos und Videos an Dritte oder eine kommerzielle Nutzung bedarf der schrift-
lichen Zustimmung des Dienstleisters.
5. Haftung
Der Dienstleister haftet nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen.
Für Schäden, die durch den Verlust von Daten oder Medien entstehen, haftet der Dienstleister nur,
wenn der Verlust durch ihn verschuldet wurde.
6. Datensicherung und Aufbewahrung
Der Dienstleister sichert die im Rahmen der Foto- und Videoaufnahmen erstellten Rohdaten sorgfäl-
tig und bewahrt diese für einen Zeitraum von einem Jahr nach Abschluss des Projekts auf. Danach
erfolgt eine Löschung, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Der Kunde ist dafür ver-
antwortlich, die gelieferten Endprodukte nach Erhalt eigenständig zu sichern.
7. Änderungsschleifen
Sofern im individuellen Angebot nicht anders vermerkt, ist nur eine Änderungsschleife im vereinbar-
ten Leistungsumfang enthalten. Weitere Änderungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
8. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die
unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirk-
samen Bestimmung am nächsten kommt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Dienstleisters.
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